Für Sie in der Pfarrerschaft

Wenn Sie sich zum Pensionseintritt ein Haus oder eine eigene Wohnung zur Selbstnutzung an Ihrem Wunschstandort auswählen können, so wird das in der Regel mit großer Dankbarkeit wahrgenommen und erfahren.

Legen Sie mit uns die Basis für Ihre Heimat nach dem Dienst, nach der Residenzpflicht. Wir empfehlen Ihnen zu Dienstzeiten in eine vermietete Wohnung zu investieren.

Es hat sich in den vergangenen 28 Jahren meiner Tätigkeit als sehr sinnvoll erwiesen, wenn Sie sich erst 1, 2 oder 3 Jahre vor Ihrem Ruhestandseintritt entscheiden, wo und wie Sie sich in der Pension niederlassen wollen. Damit bündeln Sie Ihre Bedürfnisse kurz vor Ihrer Pension, die dann in die Wahl für eine Wohnung oder für ein Haus zur Selbstnutzung auch einfließen können. Die Umsetzung der Bedürfnisse und Wünsche wie – 

in der Nähe zu Ihren Kindern

wo sind die meisten Freunde

es soll altersgerecht gebaut sein; 

gute Verkehrsanbindung; Kulturereignisse in Reichweite; 

aus gesundheitlichen Gründen soll es eine bestimmte Region sein; usw. – können dann zeitnah zum Ruhestandeintritt besser umgesetzt werden.

Damit Sie sich zum Ruhestandseintritt und auch im Ruhestand ein selbstgenutztes Eigentum auch leisten können – dazu wollen wir Ihnen verhelfen.

Die Wohnungen und Häuser gehen über die Jahrzehnte immer mit  der Inflation mit. Diese Tatsache können Sie sich zunutze machen!

Investieren Sie in vermietete Wohnungen, die mit der allgemeinen Inflation über die Jahrzehnte mitgehen. 

Geldanlagen bei der Bank sind voll der Inflation unterworfen.

Unsere Aufgaben

Überschaubarkeit Ihres monatlichen Aufwandes

Meist ist der monatliche Eigenaufwand für die vermietete Wohnung im Monat € null auf null oder bis zu € 300,- im Monat. Die Einnahmen (Miete + Steuererleichterung) decken die Ausgaben (Zinsen, Tilgung, Verwaltung, Rücklagen) i.d.R. vollständig oder bis auf diese bis zu € 300,- Eigenaufwand im Monat.

Kapitalanlage mit Perspektive

Entschuldung Ihrer vermieteten Wohnung für eine sorgenfreie Zukunft

Die vermietete Wohnung zur Kapitalanlage ist im Idealfall zum Eintritt in Ihre Pension entschuldet und abgezahlt.

Die Finanzierungsdauer bis zur Entschuldung der Wohnung liegt derzeit in der Mandantschaft der Pfarrer zwischen zehn und 23 Jahren. Sondertilgungen sind jährlich möglich.

Attraktive Abschreibungs-Möglichkeiten:

Denkmalgeschützte und sanierte Wohnungen als rentable Kapitalanlage

Für Sie sind 9 % Abschreibung pro Jahr möglich. Es handelt sich dabei um Wohnungen in Häusern, die denkmalgeschützt sind oder in einem Sanierungsgebiet liegen. Die Wohnungen werden nun kernsaniert und als sanierter Altbau in nahezu Neubauqualität hergestellt und vermietet. EstG § 7 h und § 7 i

Finanzierung leicht gemacht

KfW-Darlehen mit Zuschüssen für ökologisches Bauen und Sanieren

Die KfW-Darlehen bis zu max. € 150.000,- zu niedrigen Zinsen fest für zehn Jahre, vor allem mit einem Tilgungszuschuß bis zu 10 %, die für besonders ökologische Bauweise und Energie-effizientes Sanieren bereits gestellt werden, sind bei fast jeder Investition mit dabei.

Langfristige Begleitung Ihrer Kapitalanlage

Wir sind für Sie da, solange Sie Ihre vermietete Wohnung halten

Ihre Investition in eine vermietete Wohnung über die Jahre hinweg mit Ihnen und für Sie zu begleiten, solange Sie die Wohnung halten.

Häufig gestellte Fragen

Für diese Art von Fragen werden wir uns Zeit nehmen,
im persönlichen Gespräch miteinander.

Es werden Ihnen Investitionsmöglichkeiten in Baden-Württemberg und Süddeutschland angeboten. Schwerpunkte sind Görlitz als Standort und das Betreute Wohnen im Neubau mit der Vollpflege als Wahlleistung in der Bauqualität mit Siegel – KfW QNG.

Hier können Sie einen Termin für ein persönliches Sondierungsgespräch anfordern. Die gemeinsamen Sondierungs- und Vermittlungsgespräche sind für Sie kostenfrei. Bei Kauf der Wohnung stellen wir eine Rechnung für die Betreuung und Begleitung Ihrer Wohnung über die Jahre hinweg in Höhe von 2,38 % vom Kaufpreis. Einmal im Jahr erfolgt ein Betreuungs-Anruf an Sie und immer Anfang November eines jeden Jahres erfolgt der Rundbrief an alle Mandanten per E-Mail mit dem Formular für die Verlängerung des Eintrages der Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte.